09.04.2008
E.ON-Selbstverpflichtung juristisch fixierbar
Regierungspräsidium bestätigt Machbarkeit / Expertendiskussion zu Strompreisen und Energiemix
Auf der Tagesordnung stand erneut die Frage, ob die Selbstverpflichtung von E.ON, die heutigen Emissionswerte zu unterschreiten, rechtlich abgesichert werden kann. Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Experte Matthias Graf vom Regierungspräsidium Darmstadt eingeladen. In seinem Vortrag legte er dar, dass die freiwillige Selbstverpflichtung in jedem Fall in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag fixiert werden könne. Ein solcher Vertrag könne zwischen dem Kraftwerksbetreiber und dem Land Hessen geschlossen werden. Die Bindungskraft dieses Vertrages sei zusätzlich zu erhöhen, wenn weitere Vertragsparteien, wie Kommunen oder Verbände Vertragspartner werden. Von Seiten einiger Teilnehmer wurde jedoch angemerkt, dass zunächst zu klären sei, ob die Region einen Vertrag zu einem an sich umstrittenen Gegenstand schließen wolle. Schließlich werde das Vorhaben, den Block 6 zu bauen, in der Region kritisch diskutiert.