11.01.2011
Baugenehmigung für Block 6 erteilt
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 29. Dezember 2010 die 1. Teilgenehmigung für den geplanten Neubau des Blocks 6 erlassen.
Die 1. Teilgenehmigung beinhaltet bauvorbereitende Arbeiten, wie beispielsweise den Bau des Kühlturms und des Maschinen- und Kesselhauses. Die Genehmigung beinhaltet nicht den Betrieb des neuen Kraftwerkblocks. Sie enthält aber wesentliche Bestimmungen, die bei der Inbetriebnahme eingehalten werden müssen.
Vor einem Baubeginn will E.ON mögliche Klagen gegen die Genehmigung abwarten.