Großkrotzenburg, 16. Februar 2011. Bei der Sitzung des Kraftwerksforums Staudinger am Mittwoch, den 16. Februar, diskutierten die Forumsmitglieder über die EU-Wasserrahmenrichtlinie und mögliche Auswirkungen auf den Standort Staudinger. Nachdem in der vorherigen Sitzung die Ergebnisse der Messungen zur Quecksilberbelastung der Mainfische vorgestellt wurde, hatte das Forum beschlossen, weitere Informationen zu der EU-Wasserrahmenrichtlinie einzuholen und sich intensiver mit dem Thema Quecksilber auseinander zu setzen. Thorsten Fritsch, Fachgebietsleiter Umweltrecht beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, erläuterte im Forum die Umweltqualitätsstandards für Gewässer und die rechtlichen Grundlagen zu der Diskussion um die Quecksilberlastung des Mains.
Am 22. Dezember 2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten, erklärte Thorsten Fritsch am Mittwoch. Verbindliche Ziele der WRRL sind: Einen guten ökologischen und chemischen Zustand von natürlichen Gewässern sowie ein gutes ökologisches Potential und einen guten chemischen Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern bis 2015 zu erreichen. Es darf außerdem zu keiner Verschlechterung der Wasserqualität kommen. Für die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wurden im Jahr 2008 neue, zusätzliche Normen eingeführt: die Umweltqualitätsnormen. Diese fordern strengere Grenzwerte für Schadstoffe. Die Umweltqualitätsnormen befinden sich zur Zeit noch im Gesetzgebungsprozess, ab wann sie greifen ist noch nicht festgehalten.
Für Quecksilber haben die Wasserrahmenrichtlinie und die Umweltqualitätsnormen zur Folge, dass strenge Grenzwerte gelten. Vor allem das Verschlechterungsverbot wurde im Forum intensiv diskutiert: Sei das Verschlechterungsverbot nun so auszulegen, dass es tatsächlich keinerlei zusätzliche Belastungen geben dürfe? Daraus würde resultieren, dass keine zusätzlichen Industrieansiedlungen möglich wären. Oder heiße das Verschlechterungsverbot, dass der Grenzwert auf keinen Fall überschritten werden dürfe? Um die Belastungen zu reduzieren, könnten die Behörden dann gezielt Maßnahmen anordnen. Weitere Ansiedlungen von Industrie wären dann nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Frage nach der Definition des Verschlechterungsverbots wird auch von Juristen kontrovers diskutiert. Eine abschließende Bewertung ist noch nicht verfügbar.
Einig waren sich die Mitglieder des Kraftwerksforums in einem Punkt: In Zukunft müssten alle Anstrengungen unternommen werden, die Grenzwerte zum Schutz der Gewässer einzuhalten. Die Meinungen, wie das verwirklicht werden könne und was die Konsequenz daraus sei, gingen im Forum auseinander.