E.ON-Selbstverpflichtung juristisch fixierbar

Regierungspräsidium bestätigt Machbarkeit / Expertendiskussion zu Strompreisen und Energiemix

Großkrotzenburg, den 9. April 2008. Im Zentrum der gestrigen Sitzung standen folgende Themen: die juristische Fixierbarkeit der E.ON-Selbstverpflichtung zu Emissionen, die energiewirtschaftlichen Zusammenhänge und die weitere Ausgestaltung des Dialogs im Kraftwerksforums.

Auf der Tagesordnung stand erneut die Frage, ob die Selbstverpflichtung von E.ON, die heutigen Emissionswerte zu unterschreiten, rechtlich abgesichert werden kann. Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Experte Matthias Graf vom Regierungspräsidium Darmstadt eingeladen. In seinem Vortrag legte er dar, dass die freiwillige Selbstverpflichtung in jedem Fall in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag fixiert werden könne. Ein solcher Vertrag könne zwischen dem Kraftwerksbetreiber und dem Land Hessen geschlossen werden. Die Bindungskraft dieses Vertrages sei zusätzlich zu erhöhen, wenn weitere Vertragsparteien, wie Kommunen oder Verbände Vertragspartner werden. Von Seiten einiger Teilnehmer wurde jedoch angemerkt, dass zunächst zu klären sei, ob die Region einen Vertrag zu einem an sich umstrittenen Gegenstand schließen wolle. Schließlich werde das Vorhaben, den Block 6 zu bauen, in der Region kritisch diskutiert.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Frage, ob dank der höheren Kapazität eines zukünftigen Blocks 6 an anderen Standorten weniger Strom produziert werden muss. Hier brachten die Vorträge der Experten der E.ON Energy Trading und des Arrhenius-Instituts mehr Klarheit. Festzustellen sei, dass nur der Strom produziert wird, der auch verbraucht wird. Von welchen Kraftwerken dieser Strom am stärksten abgerufen werde, hänge von den Kosten ab. Dementsprechend sei zu erwarten, dass neue, effiziente Kraftwerke ältere Kraftwerke verdrängen. Es wurde auch deutlich, dass die Frage wie ein zukünftiger Energiemix für Deutschland aussehen kann, eine gesellschaftspolitische Frage sei, die auf nationaler Ebene und nicht am Standort entschieden werden könne.

Über die Sachthemen hinaus wurde in der Sitzung auch diskutiert, wie die Arbeit des Forums und der Sitzungsturnus zukünftig aussehen soll. Nach den vielen intensiven Sachdiskussionen der letzten Monate mit zahlreichen Sitzungen, solle der Abstand zwischen den Sitzungen während der Zeit des laufenden Raumordnungsverfahrens vergrößert werden. Eine abschließende Entscheidung zu dieser Frage wurde in der Sitzung nicht getroffen.