Planungsverfahren

Raumordnungsverfahren – ja oder nein? 2007 entschieden das Regierungspräsidium in Darmstadt und das Hessische Wirtschaftsministerium: Es gibt ein Raumordnungsverfahren für den Bau des Kraftwerksblocks 6. Das bedeutete: E.ON musste Alternativen zu seinen bisherigen Ausbauplänen vorlegen. Das Regierungspräsidium bestimmte dann, welche Varianten in die engere Wahl kommen ugepräft würden.

Alternativen aufzeigen. „Das Raumordnungsverfahren ist wichtig, weil nur so die Alternativen zu den derzeitigen Bauplänen von E.ON auf den Tisch kommen“, so die Kritiker. Außerdem prüfe das Verfahren, ob der Ausbau für die Region überhaupt verträglich sei. Für den Bau des Kohlelagers forderten die Kritiker deshalb auch ein Raumordnungsverfahren. Sie fürchteten, dass der Neubau schneller genehmigt würde, wenn das Kohlelager bereits stehe.

Ergebnisoffene Verfahren. „Ein Raumordnungsverfahren für den Block 6 ist im Grunde nicht nötig“, so E.ON. Die Raumverträglichkeit sei bereits mit dem genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Großkrotzenburg geprüft worden. Um Zeit zu sparen wollte der Konzern das Raumordnungsverfahren und das Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht parallel laufen lassen. Diesen Plan kritisierten die Neubaugegner: Ein Raumordnungsverfahren müsse ergebnisoffen sein und dürfe durch kein anderes Verfahren beeinflusst werden.

Die Arbeit des Forums. Im Forum haben die Mitglieder ihre Argumente zu einem Raumordnungsverfahren ausgetauscht. Professor Hendler, Experte für Öffentliches Recht und Umweltrecht, informierte auf der Regierungsanhörung Anfang Juli 2007 darüber, was ein Raumordnungsverfahren ist und welche Möglichkeiten es bietet. Nach der Anordnung des Raumordnungsverfahrens durch den damaligen Ministerpräsident Roland Koch blieb das Forum am Thema dran. Auch alle weiteren Entscheidungen des Regierungspräsidiums werden im Forum diskutiert und kritisch hinterfragt.

Die ersten Teilgenehmigungen. E.ON hat am 29. Dezember 2010 die erste Teilgenehmigung für den neuen Block 6 erhalten. Im Juni 2011 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die zweite Teilgenehmigung für den Bau des geplanten Block 6 erteilt. Die Teilgenehmigung berechtigt E.ON dazu, die Baugruben für den Dampferzeuger und den Kühlturm zu errichten sowie die benötigten Straßen auf dem Kraftwerksgelände zu bauen. Insgesamt wurde der Neubau in vier Teilgenehmigungen beantragt. Da gegen die erst Teilgenehmigung geklagt wurde, ist diese noch nciht rechtskräftig. E.ON prüft deshalb erst alle Klagebegründungen, bevor die konkrete, nächste Schritte geplant werden. "Wir brauchen Rechts- und Planungssicherheit", sagte Projektleiter Dr. Herbert Urban im Forum.